Anbau
Bei einem Anbau kommt es zunächst auf die Frage an, ob das Objekt vom jetzigen Eigentümer errichtet wurde, oder ob es sich bei diesem Objekt eine sogenannte Second-Hand-Immobilie handelt. Wurde das Haus vom Eigentümer selbst errichtet und er möchte das Objekt nur vergrößern, so kennt er bereits die Bausubstanz ganz genau. Bei einer Immobilie, die aus zweiter Hand gekauft wurde aus Gründen des erheblichen Preisvorteils, kennt der neue Besitzer jedoch die tatsächliche Bausubstanz noch nicht. Zunächst muss der Eigentümer wissen, wann das Gebäude überhaupt errichtet wurde. Dies kann er unter Umständen aus dem Grundbuch erfahren. Dann taucht bei einer Second-Hand-Immobilie die Frage nach dem Denkmalschutz auf.
Wenn dieses Haus unter Denkmalschutz steht, kann der jetzige Besitzer eine Veränderung der Außenfassade (Aufzug Fassadenbau ) vergessen, denn besonders die Außenfassade ist es, welche in erster Linie für die Aufnahme des Hauses in den Denkmalschutz von Bedeutung war. Der Hauseigentümer kann in solchen Fällen nur im Innern des Hauses Veränderungen vornehmen. Gesetzt den Fall, dass kein Denkmalschutz auf dieser Immobilie liegt, so braucht der Eigentümer auf jeden Fall für äußere Änderungen und Erweiterungen eine Genehmigung durch das jeweilige Bauamt. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Eigentümer Umbaupläne vorlegen, die zuvor von einem Statiker oder Architekten erarbeitet wurden.
Zuerst muss die Statik des Hauses eine solche Umbaumaßnahme nicht nur aushalten, sondern diese statischen neuen Werte müssen zudem noch in den Plänen des Grundbuchamtes geändert werden. Der nächste Aspekt, der noch vor der Durchführung des Anbaus berücksichtigt werden muss, ist die Dachform. Wenn der Umbau des Hauses durch die örtliche Gemeindeverwaltung genehmigt wurde, darf der Eigentümer mit dem An- oder Umbau beginnen. Eine der wichtigsten Kriterien für einen solchen Anbau ist die Wärmedämmung, die in den letzten Jahren durch immer neuere Vorschriften zugunsten des Umweltschutzes verändert wurden. Was gestern beispielsweise noch vollkommen ausreichend war, kann morgen vielleicht schon nicht mehr genügen.
Ein solcher Anbau bringt nicht nur Laufereien mit den Behörden mit sich, sondern macht auch ordentlich Dreck und Staub. Vor allem beim anstehenden Durchbruch zwischen dem Altbau und dem neu angebauten Teil sollte der Eigentümer durch Bauplanen so weit abdichten, dass möglichst kein Staub in die anderen Räume gelangen kann. Ein weiterer wichtiger und nicht zu vernachlässigender Aspekt ist die Verlegung benötigter Rohre und den sicheren Anschluss an das vorhandene Rohrleitungssystem. Sie ist ebenso notwendig wie der Einbau sämtlicher benötigter Kabel für die Elektroinstallation und die gesonderte Stromabsicherung dieses Raumes. Ein neuer Hausanbau ist eben doch nicht so einfach erledigt, wie man es sich gerne wünscht.