Grunderwerbssteuer – Real estate tax
Neben den Grundbuchsgebühren beim Grunderwerb fällt auch noch eine Grunderwerbsteuer an. Hierbei handelt es sich um eine einmalige prozentuelle Steuer, welche beim Kauf der Immobilie fällig ist. In der Regel beträgt diese 3,5% des Kaufpreises.
Ab dem 01.09.2006 dürfen die Bundesländer in Deutschland allerdings selbstständig den Prozentsatz für die Grunderwerbsteuer festlegen und so gibt es in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt einen erhöhten Steuersatz von 4,5 % der Bemessungsgrundlage. Das Gesamtaufkommen durch die Grunderwerbsteuer belief sich im Jahr 2008 übrigens auf insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro.
Voraussetzungen für die Besteuerung eines Grunderwerbs mit der Grunderwerbsteuer ist die Tatsache, dass das erworbene Grundstück im Inland liegen muss und, das mit dem Erwerb auch ein Rechteträgerwechsel einhergeht.
Real estate tax
In addition to the registration fees when land is still a land transfer tax. This is a one percentage tax that is due on the purchase of the property. In general this amounts to 3.5% of the purchase price.